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AGB der Fahrzeugpflege Laabs

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Mängelrüge und Gewährleistung bei der Fahrzeugpflege, Schadensersatz

Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel sind sofort anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.

Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Zweifeln über die Berechtigung der Mängelrüge dürfen wir zunächst ein Gutachten einholen.

Die Haftung der Fahrzeugpflege Laabs erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Leistung.

Weitergehende Ansprüche des Kunden als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Die Fahrzeugpflege Laabs haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die am Fahrzeug und am Vermögen des Kunden entstehen. Dies gilt für Mangelschäden, Mangelfolgeschäden und Schäden, die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstehen. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht; schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben.

Haftung bei der Überführung von Fahrzeugen

Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschuldung bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Haftung sind ausgeschlossen. Es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichen oder Groben Verschulden durch die Fahrzeugpflege Laabs oder einen der Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Fahrzeugpflege Laabs auch bei leichter Fahrlässigkeit; In diesem Falle beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Diese Ansprüche verjähren 1 Tage nach Rückgabe des Fahrzeuges.

Haften wir gemeinsam mit dem Kunden gesamtschuldnerisch gegenüber einem Dritten, können wir vom Kunden die Freistellung verlangen.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Stornierungen bis 3 Tage vor Antritt der Leistung werden kostenfrei Storniert, ab 3 Tage ist der Kunde verpflichtet 50 % vom vereinbarten Gesamtbetrag zu zahlen. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Fahrzeugpflege Laabs geschlossenen Vertrag bedarf der mündlichen Zustimmung der Fahrzeugpflege Laabs.. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Fahrzeugpflege Laabs oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Der Fahrzeugpflege Laabs steht es frei, den ihrem entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 50 % vom vereinbarten Gesamtbetrag zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Fahrzeugpflege Laabs entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.


Zahlung mit Bitcoin

Einvernehmlich einigen sich beide Parteien Bitcoin als Zahlung zu akzeptieren. Die Zahlung erfolgt bei Fahrzeugübergabe zum dementsprechenden Wechselkurs. Bei einer Rückabwicklung / Stornierung wird nicht der Bitcoinbetrag erstattet, sondern der Eurobetrag.


Stand: 14.11.2023




Fahrzeugpflege Laabs | Karl-Marx-Straße 41, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme | Telefon: 0172 / 2767262
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